Unfall- und Schadensgutachten mit Aufbau, Einbauten und Sonderausstattung. Ich komme zu Ihnen nach Hause, auf den Stellplatz oder in die Werkstatt, in der ganzen Oberpfalz und im Raum Nürnberg.

Nach einem Unfall mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen fällt zuerst die Delle in der Seitenwand auf oder die zersplitterte Rückleuchte. Zum Schaden kann aber mehr gehören: Fenster, Staufachklappen, Möbel und Küchenblock, dazu Markise oder Fahrradträger. Als Gutachter für Wohnmobil und Wohnwagen nehme ich deshalb nicht nur die Außenhaut auf, sondern alles, was am und im Fahrzeug verbaut ist. So steht der ganze Schaden in einem Gutachten.
Ich bin freier KFZ-Sachverständiger mit Büro in Hirschau und komme zu Ihnen nach Amberg, Weiden, Regensburg, Schwandorf, Neumarkt oder Cham, in die ganze Oberpfalz und in den Raum Nürnberg mit Fürth und Erlangen. Ihr Wohnmobil müssen Sie dafür nicht bewegen: Ich begutachte es dort, wo es steht, auf dem Hof, auf dem Stellplatz oder in der Werkstatt. Einen Termin gibt es oft noch am selben oder nächsten Tag.
Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Gutachter selbst, die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen vorschreiben. Die Gutachterkosten trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers, bei Teilschuld anteilig. Den Auftrag geben trotzdem Sie, und für Sie arbeite ich auch. Wie das mit der freien Gutachterwahl genau geregelt ist, lesen Sie in meinem Ratgeber.
Bis zum Termin gilt: Fotografieren Sie den Schaden von außen und innen, lassen Sie nichts reparieren und werfen Sie keine beschädigten Teile weg. Schreiben Sie das Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung der Gegenseite auf, falls das noch nicht geschehen ist. Danach genügt ein Anruf oder eine Nachricht per WhatsApp, und Sie erfahren die nächsten Schritte.
So beschreibt ein Kunde bei Google seinen Unfall mit einem Gespann.
„1A, hatte ein Fahrzeuggespann. Zugfahrzeug beschädigt Wohnwagen Totalschaden und Streit mit der Gegnerischen Versicherung. Super Gutachter. Junger Sympathisch, fachlich kompetent und kundenorientiert Zeitgenosse. Kam aus Bayer extra nach Sachsen zum Begutachtung. TOP. Empfahl mir ein Anwalt mit dem Er zusammenarbeitet! Einfach Top, kein Stress oder Probleme. 🔥🔥🔥🔥🔥“
Bewertung im Wortlaut aus meinem Google-Unternehmensprofil.
Der Unfall traf Zugfahrzeug und Wohnwagen zugleich: Das Zugfahrzeug war beschädigt, der Wohnwagen ein Totalschaden, und mit der gegnerischen Versicherung gab es Streit. Ich habe den Schaden begutachtet und dem Kunden einen Anwalt empfohlen, mit dem ich zusammenarbeite.
Ein Wohnmobil ist Fahrzeug und Wohnung zugleich: unten das Basisfahrzeug mit Motor und Fahrwerk, darüber oder darin der Wohnbereich. Ein Anstoß am Heck kann beide treffen, unten Stoßfänger und Fahrgestell, darüber Aufbauwand, Rückleuchten und Fahrradträger. Im Gutachten führe ich jedes beschädigte Teil auf, auch die Einbauten im Innenraum. Beim Wohnwagen, auch Caravan genannt, treten Fahrgestell, Achse und Deichsel an die Stelle des Basisfahrzeugs; beim Gespann kommt das Zugfahrzeug dazu.
Nach einem schweren Unfall entscheidet der Wiederbeschaffungswert, ob sich die Reparatur lohnt. Bei Wohnmobil und Wohnwagen hängt er stark von Ausstattung, Zustand und Alter ab. Liegen die Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert minus Restwert, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Grundlage für den Restwert sind in der Regel drei Angebote vom regionalen Markt. Ist das Fahrzeug reparaturwürdig, beziffere ich auch die Wertminderung, die trotz fachgerechter Reparatur bleibt.
Sie wollen wissen, was in Ihrem Schaden steckt? Rufen Sie mich an, dann nenne ich Ihnen einen Termin für die Begutachtung.
Auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen anbietet, dürfen Sie selbst einen beauftragen. Vier Gründe, die dafür sprechen:
Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag, also für die Seite, die den Schaden bezahlen soll. Ich arbeite für Sie und bin weder an eine Versicherung noch an ein Werkstattnetz gebunden.
Was im und am Aufbau verbaut ist, gehört bei Wohnmobil und Wohnwagen zum Wert des Fahrzeugs. Ich erfasse es deshalb so genau wie Karosserie und Fahrwerk.
Meinen Meisterbrief hat mir die Handwerkskammer für Oberfranken 2015 ausgestellt. Ich sehe mir jedes Fahrzeug selbst an und schreibe jeden Posten so auf, dass Versicherung und Anwalt ihn nachvollziehen können.
Hing beim Unfall ein Wohnwagen am Auto, nehme ich beide auf: das Zugfahrzeug wie jeden Pkw mit Reparaturdauer und Tagessatz für den Nutzungsausfall, den Wohnwagen mit Aufbau und Einbauten.
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten haben Sie einen Ansprechpartner: mich.

Für den Anfang reicht ein Anruf oder eine WhatsApp-Nachricht mit zwei, drei Fotos vom Schaden. Danach wissen Sie, ob ein Gutachten nötig ist oder bei einem kleinen Schaden ein Kostenvoranschlag genügt.
Anruf
Zum Termin komme ich dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht. Legen Sie den Fahrzeugschein bereit und, falls vorhanden, Rechnungen für nachgerüstete Sonderausstattung wie Markise oder Fahrradträger.
Kontakt
Ich nehme Basisfahrzeug oder Fahrgestell, Aufbau und Einbauten auf, fotografiere jeden Schaden und erfasse Messwerte, auch an Stellen, die man auf den ersten Blick nicht sieht. Wenn Sie dabei sind, zeige ich Ihnen am Fahrzeug, was ich gefunden habe.
Kontakt
Im Gutachten stehen Reparaturkosten und Reparaturdauer, dazu die Wertminderung, wenn eine bleibt, bei einem Totalschaden Wiederbeschaffungswert und Restwert. Sie bekommen es von mir, auf Wunsch auch die gegnerische Versicherung oder Ihr Anwalt. Rückfragen dazu beantworte ich.
KontaktGeht es um ein anderes Fahrzeug, etwa Auto, Anhänger oder Motorrad, finden Sie hier die passenden Seiten, dazu meine Seiten für Amberg und die Oberpfalz.
Nein. Ein Wohnwagen ohne Zugfahrzeug oder ein Wohnmobil, das nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, bleibt einfach stehen, wo es ist. Ich komme dorthin: vor Ihr Haus, auf den Stellplatz oder in die Werkstatt. Neben der Oberpfalz bin ich im Raum Nürnberg, in Oberfranken und im Süden bis Ingolstadt und Straubing im Einsatz. Steht Ihr Fahrzeug anderswo, rufen Sie trotzdem an.
Hat ein anderer den Unfall verursacht, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel die Gutachterkosten, bei Teilschuld nur anteilig. Auftraggeber bleiben trotzdem Sie. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, bezahlen Sie das Gutachten selbst; den Preis nenne ich Ihnen in diesem Fall vorher.
In der Regel nicht. Für ein Wohnmobil, das nur der Freizeit dient, gibt es nach dem Bundesgerichtshof keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung, also keinen Tagessatz ohne nachgewiesene Kosten, auch wenn Sie es in der Zeit nutzen wollten (Urteil vom 10.06.2008, VI ZR 248/07). Für Wohnwagen hat der Bundesgerichtshof das schon 1982 entschieden. Fahren Sie das Wohnmobil mangels Auto im Alltag, kann es anders aussehen; das klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht. Für das Zugfahrzeug eines Gespanns nenne ich den Tagessatz dagegen wie bei jedem Pkw im Gutachten.
Liegt der Schaden unter dem Richtwert von rund 700 bis 1.000 €, reicht oft ein Kostenvoranschlag. Darin steht aber nur, was die Reparatur kostet; Wertminderung und Reparaturdauer weist erst das Gutachten aus. Ob eine Delle in der Aufbauwand wirklich klein ist, kann sich beim Wohnmobil erst innen zeigen, an Möbeln, Fenstern oder Klappen dahinter. Schicken Sie mir deshalb Fotos von außen und innen, dann sage ich Ihnen, was in Ihrem Fall passt.
Unter Bedingungen ja. Die 130 % Regel lässt zu, dass Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass fachgerecht und so umfassend repariert wird, wie es das Gutachten vorsieht, und dass Sie das Wohnmobil danach in der Regel noch sechs Monate weiter nutzen. Liegen die Kosten höher, wird grundsätzlich nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert ersetzt. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, zeigt der Vergleich von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert in meinem Gutachten.
Dann zählt ein Gutachten, in dem jeder Schaden mit Fotos und Messwerten belegt ist und das auch ein Gericht Schritt für Schritt nachvollziehen kann. Fragen der Versicherung zum Gutachten beantworte ich. Den rechtlichen Streit führt ein Anwalt für Verkehrsrecht; auf Wunsch nenne ich Ihnen einen erfahrenen Verkehrsanwalt, mit dem ich zusammenarbeite.
Schildern Sie kurz Ihren Fall – ich melde mich schnellstmöglich und nenne Ihnen den nächstmöglichen Termin.