Gutachter Aures – Michael Aures Logo Michael AURES KFZ-Sachverständiger
Motorrad-Gutachten · Amberg & Oberpfalz

Motorrad-Gutachter für Amberg und die Oberpfalz

Nach Sturz oder Unfall halte ich fest, was an Ihrem Motorrad beschädigt ist und was es vorher wert war. Ich komme zu Ihnen, oder Sie bringen die Maschine in meine Halle nach Hirschau.

★★★★★ 5,0 bei über 130 Google-Bewertungen Begutachtung noch am selben Tag Gutachten meist in 24 h fertig Unabhängig & gerichtsverwertbar Kfz-Technikermeister seit 2015
Die Leistung

Motorrad-Gutachter nach dem Unfall: Was jetzt zählt

KFZ-Gutachter Michael Aures mit Kamera bei der Begutachtung vor seinem Büro in Hirschau
Michael Aures, KFZ-Gutachter für die Oberpfalz

Sind Sie in Amberg, Hirschau, Sulzbach-Rosenberg oder anderswo in der Oberpfalz mit dem Motorrad gestürzt oder angefahren worden, komme ich als Motorrad-Gutachter zu Ihnen: nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort. Ich bin freier KFZ-Sachverständiger und an keine Versicherung gebunden. Die Gutachterkosten trägt nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Versicherung des Verursachers, bei Teilschuld anteilig.

Bis zum Termin gilt: nichts reparieren lassen und die Maschine nicht verkaufen. Fotografieren Sie das Motorrad und die Unfallstelle, notieren Sie Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Kündigt die gegnerische Versicherung ihren eigenen Gutachter an, können Sie trotzdem einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie selbst, wer Ihr Motorrad begutachtet.

Ins Gutachten gehört alles, was der Unfall an der Maschine verändert hat, zum Beispiel Rahmen, Gabel, Lenker, Felgen, Hebel, Fußrasten, Spiegel und Blinker, bei verkleideten Maschinen auch die Verkleidung. Daraus ergeben sich die Reparaturkosten und die Dauer der Reparatur. Dazu kommt der Wiederbeschaffungswert, denn erst der Vergleich zeigt, ob sich die Instandsetzung lohnt. Kommt ein Totalschaden in Betracht, ermittle ich auch Restwert und Wiederbeschaffungsdauer. Ist die Maschine reparaturwürdig, prüfe ich, ob eine Wertminderung bleibt, und beziffere sie.

Helm, Kombi, Handschuhe und Stiefel werfen Sie bitte nicht weg, auch wenn sie unbrauchbar sind. Fotografieren Sie die Schäden daran und suchen Sie die Kaufbelege heraus. Beides hilft, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ersatz verlangen. Für den ersten Schritt genügt ein Anruf oder ein paar Fotos per WhatsApp, dann sage ich Ihnen, wie es mit Ihrer Maschine weitergeht.

Fälle aus der Praxis

Aus meiner Praxis: Kawasaki Z1000

Ein Sturz mit einem Naked Bike und ein klarer wirtschaftlicher Totalschaden. Die Zahlen stammen aus meinem Gutachten.

Kawasaki Z1000 mit Sturzschaden in der Garage – Motorrad-Gutachten von Michael Aures Motorrad · Totalschaden

Kawasaki Z1000

Baujahr 2005

Nach dem Sturz waren an der Z1000 Rahmen, Gabel und Lenker verformt, die Anbauteile ließen sich nicht mehr instand setzen. Die kalkulierte Reparatur lag weit über dem Wiederbeschaffungswert der Maschine. Ab da kam es auf zwei Werte an, die genau stimmen mussten: den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.

Reparaturkosten inkl. MwSt.
8.330,00 €
Wiederbeschaffung
4.800 €
Wertverhältnis
174 %
Nahaufnahme der Kratzer und Verformungen an Tank und Lenker der Kawasaki Z1000
Detail aus der Begutachtung: Kratzer und Verformungen an Tank und Lenker.

Weitere Fälle aus der Praxis

Totalschaden & Restwert

Was beim Motorradschaden über das Geld entscheidet

Wann sich die Reparatur nicht mehr lohnt

Maßstab ist der Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Liegen die Reparaturkosten darüber, ist das Motorrad wirtschaftlich ein Totalschaden. Bei der Z1000 kamen ein Wiederbeschaffungswert von 4.800 € und ein Sturzschaden zusammen, der bis in Rahmen und Gabel reichte. Die Reparatur hätte 174 % des Wiederbeschaffungswerts gekostet, weit jenseits der Grenze der 130 % Regel. Je niedriger der Wert einer Maschine, desto früher ist diese Grenze erreicht.

Restwert, Wertminderung, Ausfall

Beim Totalschaden wird normalerweise der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt. Der Restwert wird auf dem regionalen Markt ermittelt, in der Regel anhand von drei Angeboten, und zu diesem Wert dürfen Sie die Maschine grundsätzlich verkaufen. Lässt sich das Motorrad wirtschaftlich reparieren, kann trotzdem ein Wertverlust bleiben. Diese Wertminderung ist ersatzfähig, hängt nicht an einer starren Altersgrenze und steht beziffert im Gutachten, ebenso die Ausfalldauer.

Steht ein Totalschaden im Raum, rufen Sie mich an, bevor Sie die Maschine verkaufen. Wie die Abrechnung funktioniert, lesen Sie im Ratgeber zum Totalschaden.

Warum ein freier Gutachter

Was ein eigener Gutachter beim Motorrad bringt

Vier Dinge, auf die Sie sich verlassen können, wenn ich Ihre Maschine nach einem Unfall begutachte:

Meister seit 2015

Ich bin Kraftfahrzeugtechnikermeister, den Meisterbrief hat mir die Handwerkskammer für Oberfranken ausgestellt. Ich weiß, wo sich nach einem Sturz Verzug verstecken kann, auch wenn die Maschine auf den ersten Blick nur ein paar Kratzer hat.

Ohne Bindung an Versicherer

Keine Versicherung und kein Werkstattnetz redet mir in meine Bewertung hinein. Ich arbeite in Ihrem Auftrag, und mein Gutachten richtet sich allein nach dem Schaden an Ihrer Maschine.

Dort, wo die Maschine steht

Mit verbogener Gabel oder verzogenem Lenker sollten Sie nicht weiterfahren. Deshalb komme ich zur Maschine, auch an den Unfallort. Auf Wunsch begutachte ich sie auch in meiner Halle in Hirschau.

Nachvollziehbar bis ins Detail

Jede Position im Gutachten ist begründet und jeder Schaden mit Fotos dokumentiert, damit Versicherung, Anwalt und notfalls ein Gericht alles nachvollziehen können. So lässt sich auch später noch zeigen, wie die Maschine nach dem Unfall aussah.

So funktioniert's

So läuft das Motorrad-Gutachten ab

In der Saison will niemand lange ohne Maschine dastehen, und über den Winter soll sie zum Saisonstart wieder bereit sein. Vom ersten Anruf bis zum Gutachten sind es vier Schritte.

Mehr zum Thema und zu meinen Einsatzorten

Hier finden Sie Ratgeber zu Totalschaden, Wertminderung und Nutzungsausfall, meine Seiten zum Unfallgutachten, zu Wohnmobil und Lkw sowie zu Amberg und der Oberpfalz.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Motorrad-Gutachten

Wer bezahlt den Motorrad-Gutachter?+

Waren Sie nicht schuld, übernimmt die Gutachterkosten in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, bei Teilschuld nur anteilig. Auftraggeber sind trotzdem Sie, und den Sachverständigen wählen Sie selbst. Bei einem selbst verschuldeten Sturz tragen Sie die Kosten in der Regel selbst. Sprechen Sie mich in diesem Fall vor dem Termin darauf an.

Bekomme ich Nutzungsausfall für mein Motorrad?+

Das ist möglich, wenn das Motorrad Ihr einziges Kraftfahrzeug ist und nicht nur der Freizeit dient (BGH, Urteil vom 23.01.2018, VI ZR 57/17). Dass Sie nur bei gutem Wetter fahren, schließt den Anspruch nicht von vornherein aus. Es kommt darauf an, ob Sie in der Ausfallzeit fahren wollten und konnten. Haben Sie ein Auto zur Verfügung, ist entgangenes Fahrvergnügen nicht ersatzfähig. Mehr dazu im Ratgeber Nutzungsausfall.

Was passiert mit beschädigtem Helm und Kombi?+

Beschädigte Schutzkleidung wie Helm, Kombi, Handschuhe und Stiefel gehört nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel zum Sachschaden, genauso wie das Motorrad selbst. Ob wegen des Alters etwas abgezogen wird, sehen Gerichte unterschiedlich. Heben Sie deshalb die Kaufbelege auf, damit sich der Neupreis belegen lässt, und zeigen Sie mir die Sachen beim Termin.

Kann ich mein Motorrad trotz Totalschaden reparieren lassen?+

Reparieren lassen können Sie die Maschine, entscheidend ist, was ersetzt wird. Nach der 130 % Regel sind Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts ersatzfähig, wenn fachgerecht und im Umfang des Gutachtens repariert wird und Sie die Maschine in der Regel sechs Monate weiter nutzen. Liegt die Kalkulation über dieser Grenze, wird grundsätzlich auf Wiederbeschaffungsbasis abgerechnet, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Kommen Sie auch, wenn das Motorrad nicht mehr fährt?+

Ja. Ich begutachte das Motorrad dort, wo es abgestellt ist: bei Ihnen daheim, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Unfallort. Dafür fahre ich in die ganze Oberpfalz, nach Nürnberg, Fürth und Erlangen, nach Bayreuth, Bamberg und Hof sowie Richtung Süden bis Ingolstadt und Straubing. Steht Ihr Wohnort nicht in dieser Aufzählung, melden Sie sich trotzdem.

Genügt bei Kratzern ein Kostenvoranschlag?+

Bei Schäden unterhalb von rund 700 bis 1.000 € genügt oft ein Kostenvoranschlag. Darin stehen allein die Reparaturkosten. Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert oder die Ausfalldauer weist erst ein Gutachten aus. Beim Motorrad kann hinter einem Kratzer auch ein verzogener Lenker stecken. Schicken Sie mir Fotos, dann sage ich Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was ist, wenn die Schuld am Unfall strittig ist?+

Dann gehört die Frage, wer haftet, zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Mein Gutachten dokumentiert den Schaden an Ihrem Motorrad, gleich wie die Haftung am Ende verteilt wird. Auf Wunsch empfehle ich einen erfahrenen Verkehrsanwalt, mit dem ich zusammenarbeite, und das Gutachten geht dann direkt an seine Kanzlei.

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