Ihr Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen nach einem unverschuldeten Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden allein Sie, wer Ihren Schaden begutachtet, und nicht die gegnerische Versicherung.
Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Sie hat zwar oft ein eigenes Interesse daran, einen ihr nahestehenden Prüfer zu schicken, doch dieser ist nicht neutral, sondern dem Versicherer verpflichtet. Ihre freie Wahl bleibt davon unberührt.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten Ihres eigenen Gutachters zum ersatzfähigen Schaden, den die gegnerische Versicherung tragen muss. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um einen reinen Bagatellschaden handelt: Üblicherweise liegt diese Grenze bei rund 750 bis 1.000 Euro Reparaturaufwand.
Anders sieht es bei einem Kaskoschaden oder bei eigenem Verschulden aus. Dann gibt es keinen gegnerischen Versicherer, der zahlt, und die Gutachterkosten tragen Sie in der Regel selbst. Sprechen Sie solche Fälle vorab offen an, damit es später keine Überraschungen gibt.
Der häufigste Fehler ist, sich vom Anruf der gegnerischen Versicherung leiten zu lassen und deren Gutachter zu akzeptieren. Dessen Bewertung fällt erfahrungsgemäß zurückhaltend aus, weil er die Interessen des Versicherers vertritt. Sie verschenken damit oft Teile Ihres berechtigten Anspruchs.
Ebenso wichtig: Lassen Sie das Fahrzeug erst begutachten, bevor Sie es reparieren oder verwerten lassen. Wird vorher repariert, lässt sich der Schadenumfang nicht mehr sauber dokumentieren. Beauftragen Sie deshalb zuerst Ihren eigenen Sachverständigen und stimmen Sie die weiteren Schritte anschließend ab.
Wenn Sie unverschuldet einen Unfall hatten und einen unabhängigen Blick auf Ihren Schaden wünschen, melden Sie sich gern unverbindlich bei mir. Ich erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten in Ruhe und ohne Verpflichtung.
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Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie selbst, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Der Versicherer darf Ihnen keinen Sachverständigen aufzwingen. Sein eigener Prüfer ist nicht neutral, sondern dem Versicherer verpflichtet, weshalb sich ein unabhängiges Gutachten für Sie meist lohnt.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Gutachters als Teil des Schadens, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Diese Grenze liegt meist bei rund 750 bis 1.000 Euro. Bei Kaskoschäden oder eigenem Verschulden zahlen Sie in der Regel selbst.
So früh wie möglich, auf jeden Fall bevor Sie reparieren oder das Fahrzeug verwerten lassen. Nur am unveränderten Schaden lässt sich der Umfang sauber dokumentieren. Beauftragen Sie zuerst Ihren eigenen Sachverständigen und klären Sie die weitere Abwicklung danach in Ruhe.
Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich gebe Ihnen eine ehrliche, unverbindliche Einschätzung.