Der Nachweis, dass Ihr Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht instand gesetzt wurde – für Nutzungsausfall und Wiederbeschaffung in der gesamten Oberpfalz.
Mit einer Reparaturbestätigung halte ich nach Ihrer Reparatur fest, dass der im Gutachten erfasste Schaden tatsächlich und fachgerecht behoben wurde. Sie dient als Beleg gegenüber der gegnerischen Versicherung, wenn Sie weitere Ansprüche durchsetzen möchten.
Gebraucht wird sie vor allem dann, wenn Sie fiktiv abrechnen – also den Schaden in Geld erstattet bekommen – und trotzdem Nutzungsausfall oder eine Wiederbeschaffung geltend machen. Hier verlangt die Versicherung oft einen Nachweis, dass repariert wurde.
Die Bestätigung beruht auf einer Sichtprüfung Ihres Fahrzeugs. Ich kontrolliere, ob die Instandsetzung dem ursprünglichen Gutachten entspricht, und dokumentiere das Ergebnis kurz und nachvollziehbar.
In diesen Situationen ist der Nachweis der fachgerechten Reparatur entscheidend, damit Ihre Ansprüche nicht ins Leere laufen.
Wer fiktiv abrechnet und Nutzungsausfall geltend macht, muss der Versicherung häufig belegen, dass das Fahrzeug instand gesetzt wurde. Die Reparaturbestätigung liefert genau diesen Nachweis.
Sie haben sich den Schaden auszahlen lassen, statt in der Vertragswerkstatt reparieren zu lassen. Für weitere Forderungen ist ein unabhängiger Reparaturnachweis oft Voraussetzung.
Bei Themen rund um Wiederbeschaffung oder Weiterverkauf verlangt die Gegenseite mitunter den Beleg, dass der dokumentierte Schaden ordnungsgemäß behoben wurde.
Als freier und unabhängiger Sachverständiger stelle ich die Bestätigung zeitnah nach der Reparatur aus – oberpfalzweit und ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung.
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Nachweis begleite ich Sie in vier überschaubaren Schritten.

Sie rufen mich an oder schreiben mir kurz. Wir klären, ob bereits ein Gutachten vorliegt und wofür Sie die Bestätigung benötigen – etwa für Nutzungsausfall nach fiktiver Abrechnung.
Anruf
Wir vereinbaren einen Termin nach Abschluss der Reparatur. Den Ort stimme ich flexibel mit Ihnen ab, in der gesamten Oberpfalz bin ich für Sie unterwegs.
Kontakt
Vor Ort prüfe ich per Sichtprüfung, ob der im Gutachten erfasste Schaden fachgerecht und vollständig behoben wurde, und halte den Zustand mit Fotos fest.
Kontakt
Sie erhalten kurzfristig die schriftliche Reparaturbestätigung, die Sie bei der gegnerischen Versicherung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einreichen können.
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Vor allem dann, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall fiktiv abrechnen, also den Schaden in Geld erstattet bekommen, und zusätzlich Nutzungsausfall oder eine Wiederbeschaffung geltend machen. Die Versicherung verlangt in diesen Fällen oft einen Nachweis, dass tatsächlich fachgerecht repariert wurde.
Ich nehme eine Sichtprüfung des Fahrzeugs vor und gleiche ab, ob der im ursprünglichen Gutachten beschriebene Schaden vollständig und fachgerecht behoben wurde. Das Ergebnis dokumentiere ich mit Fotos und stelle Ihnen anschließend die schriftliche Bestätigung aus.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten der notwendigen Begutachtung. Bei einem Kaskoschaden oder eigenem Verschulden ist die Erstattung nicht garantiert – dann besprechen wir die Kosten vorab offen miteinander.
Ich bin in der gesamten Oberpfalz für Sie tätig, mit Sitz in Hirschau. Den Termin nach der Reparatur stimme ich flexibel mit Ihnen ab, sodass Sie die Bestätigung kurzfristig und ohne weite Wege erhalten.
Schildern Sie kurz Ihren Fall – ich melde mich schnellstmöglich und nenne Ihnen den nächstmöglichen Termin.