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Ratgeber Nutzungsausfall

Nutzungsausfall – Anspruch & Höhe

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall stillsteht und Sie auf einen Mietwagen verzichten, können Sie eine Entschädigung für jeden Ausfalltag erhalten. Ich erkläre Ihnen, wann der Anspruch besteht und wie sich die Höhe bestimmt.

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Steht Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall still und nehmen Sie keinen Mietwagen, können Sie für jeden Tag des Ausfalls eine Entschädigung verlangen.

Wann Ihnen Nutzungsausfall zusteht

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung entsteht, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall vorübergehend auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und in dieser Zeit keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: ein Nutzungswille, Sie hätten das Auto also tatsächlich gefahren, und eine Nutzungsmöglichkeit, Sie wären gesundheitlich und tatsächlich in der Lage gewesen, es zu nutzen. Fehlt eines davon, entfällt der Anspruch.

Wie sich die Höhe berechnet

Die Höhe richtet sich nach einer anerkannten Tabelle nach Sanden, Danner und Küppersbusch. Dort sind Fahrzeuge in Gruppen von A bis L eingeteilt, je nach Klasse und Wert des Wagens. Für jede Gruppe ist ein Tagessatz hinterlegt, der mit der Anzahl der Ausfalltage multipliziert wird.

Maßgeblich sind also zwei Größen: die Fahrzeugklasse und die Ausfalldauer, das heißt der Zeitraum von Reparatur oder Wiederbeschaffung. Beide Werte beziffere ich in meinem Gutachten nachvollziehbar, damit die gegnerische Versicherung die Entschädigung korrekt abrechnen kann.

Typische Fehler und die Abgrenzung zum Mietwagen

Nutzungsausfall und Mietwagen schließen einander aus: Wer einen Ersatzwagen anmietet, erhält keine zusätzliche Ausfallentschädigung für denselben Zeitraum. Ein häufiger Fehler ist außerdem, die Ausfalldauer zu knapp anzusetzen oder die Fahrzeugklasse falsch einzuordnen.

Wichtig ist auch der Hinweis zur Kostentragung: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten. Bei eigenem Verschulden beauftragen und bezahlen Sie das Gutachten dagegen selbst; bei einem Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme nach Ihren Kaskobedingungen.

Sind Sie unsicher, ob Ihnen nach einem Unfall Nutzungsausfall zusteht? Sprechen Sie mich unverbindlich an, ich schätze Ausfalldauer und Fahrzeugklasse für Sie ein.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Nutzungsausfall

Bekomme ich Nutzungsausfall auch, wenn ich keinen Mietwagen genommen habe?+

Ja, gerade dann. Die Nutzungsausfallentschädigung ist der Ausgleich dafür, dass Sie nach dem unverschuldeten Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten mussten, ohne einen Mietwagen zu nehmen. Beides zugleich geht nicht: Mietwagen und Ausfallentschädigung für denselben Zeitraum schließen sich gegenseitig aus.

Wie wird die Höhe des Nutzungsausfalls bestimmt?+

Die Höhe ergibt sich aus der Tabelle nach Sanden, Danner und Küppersbusch. Ihr Fahrzeug wird einer Gruppe von A bis L zugeordnet, daraus folgt ein Tagessatz. Dieser wird mit der Zahl der Ausfalltage multipliziert. Fahrzeugklasse und Ausfalldauer beziffere ich in meinem Gutachten.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?+

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten. Anders ist es bei einem Kaskoschaden oder bei eigenem Verschulden: Dann beauftragen und bezahlen Sie das Gutachten selbst. Im Zweifel kläre ich das vorab mit Ihnen.

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