Ob Unfallgutachten, KFZ-Schadensgutachten oder Haftpflichtgutachten: Gemeint ist das Gutachten, mit dem Sie nach einem Unfall Ihren Fahrzeugschaden gegenüber der Versicherung des Verursachers belegen. Es beschreibt jede Beschädigung, kalkuliert die Reparatur und beziffert die Positionen, die Sie geltend machen. Ich erstelle es als freier KFZ-Gutachter und Kraftfahrzeugtechnikermeister, Meisterbrief der Handwerkskammer für Oberfranken von 2015.
Ein Gutachten lohnt sich vor allem, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Eine feste Grenze gibt es nicht, als Richtwert gelten rund 700 bis 1.000 €. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Der nennt allerdings nur die Reparaturkosten; Wertminderung, Ausfalldauer sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert stehen erst im Gutachten. Wie sehr ein scheinbar kleiner Schaden täuschen kann, zeigt der Tesla weiter unten.
Wer das Gutachten bezahlt, hängt davon ab, wer für den Unfall haftet. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers die Gutachterkosten, bei Teilschuld anteilig. Auftraggeber bleiben dabei Sie. Den Sachverständigen suchen Sie selbst aus, die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben. Mehr dazu steht im Ratgeber zur freien Gutachterwahl.
Mein Büro ist in Hirschau. Ich komme in alle sieben Landkreise und die drei kreisfreien Städte der Oberpfalz, außerdem in den Raum Nürnberg, nach Oberfranken und im Süden bis Ingolstadt und Straubing. Für einige Orte gibt es eigene Seiten, etwa zum Unfallgutachten in Amberg, in Neumarkt und in Cham. Ein Anruf genügt, um zu klären, wann ich bei Ihrem Fahrzeug sein kann.