Kratzer, Delle, verschobene Stoßstange: Ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Gutachten sinnvoll ist, hängt von der Schadenhöhe ab – und davon, was hinter der Verkleidung steckt.
Nach einem kleinen Unfall stellt sich fast immer dieselbe Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag, oder brauche ich ein Gutachten? Entscheidend ist die Höhe des Schadens, und die sieht man von außen oft nicht.
Ein Kostenvoranschlag beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten. Für einen überschaubaren Schaden, etwa einen Kratzer im Lack oder eine kleine Delle, ist das oft genau das Richtige: schnell erstellt, klar in der Aussage.
Mehr leistet er aber nicht. Eine merkantile Wertminderung ermittelt ein Kostenvoranschlag nicht, ebenso wenig die Ausfalldauer, die Sie für Nutzungsausfall oder einen Mietwagen brauchen. Bei einem Totalschaden fehlen Wiederbeschaffungswert und Restwert, und eine Beweissicherung für den Streitfall enthält er auch nicht. Das alles steht nur in einem Gutachten.
Eine feste Grenze steht in keinem Gesetz. Die Gerichte ziehen sie meist bei rund 700 bis 1.000 Euro. Liegt der Schaden darunter, muss die gegnerische Versicherung ein Gutachten unter Umständen nicht bezahlen; dann ist der Kostenvoranschlag der vernünftige Weg.
Der Bundesgerichtshof hat es gebilligt, einen Fahrzeugschaden von 727,37 Euro nicht als Bagatelle zu behandeln, und die Gutachterkosten zugesprochen (Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03). Entscheidend ist, ob Sie als verständiger Geschädigter ein Gutachten bei der Beauftragung für nötig halten durften. Schon knapp oberhalb dieser Größenordnung ist ein Gutachten deshalb in aller Regel gut begründet.
Ein Fall aus meiner Praxis: Bei einem Tesla Model 3 sah der Anstoß hinten rechts nach ein paar Kratzern aus. Tatsächlich war das Seitenteil plastisch verformt, die Reifenflanke eingeschnitten, und am Elektrofahrzeug waren Hochvolt-Maßnahmen nötig. Am Ende standen 13.117,48 Euro Reparaturkosten und 1.800 Euro Wertminderung im Gutachten.
Moderne Fahrzeuge haben hinter Stoßfängern und Verkleidungen Sensoren, Halter und Verstärkungen, die bei einem leichten Anstoß Schaden nehmen können. Ob ein Schaden unter oder über der Bagatellgrenze liegt, zeigt sich deshalb oft erst bei einer fachkundigen Besichtigung.
Machen Sie direkt nach dem Unfall Fotos vom Schaden und notieren Sie Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Schicken Sie mir die Bilder per WhatsApp oder rufen Sie kurz an, dann ordne ich den Schaden ein.
Liegt er klar im Bagatellbereich, erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag. Ist der Schaden größer oder unklar, ist ein Gutachten der sichere Weg. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt dessen Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung, bei Teilschuld anteilig.
Unsicher, ob Ihr Schaden über der Bagatellgrenze liegt? Schicken Sie mir ein paar Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an – ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Kostenvoranschlag reicht.
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Eine feste Grenze gibt es nicht. In der Rechtsprechung liegt sie meist bei rund 700 bis 1.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hat es gebilligt, einen Schaden von 727,37 Euro nicht mehr als Bagatelle zu behandeln (VI ZR 365/03). Im Zweifel sehe ich mir den Schaden an und sage Ihnen, wo er liegt.
Ein Kostenvoranschlag ermittelt keine Wertminderung. Gerade bei jüngeren oder gut erhaltenen Fahrzeugen kann sie einen spürbaren Betrag ausmachen. Dann ist ein Gutachten der richtige Weg, weil nur dort der merkantile Minderwert beziffert wird.
Ja. Bei kleineren Schäden unterhalb der Bagatellgrenze erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag. Zeigt sich bei der Besichtigung, dass mehr dahintersteckt, sage ich Ihnen das sofort, und wir besprechen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Dann stimmt der Kostenvoranschlag nicht mehr. Melden Sie sich, bevor weiterrepariert wird. So kann ich die zusätzlichen Schäden noch aufnehmen und dokumentieren, bevor sie verschwunden sind.
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet. Ich sage Ihnen vorab offen, womit Sie rechnen können.
Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich gebe Ihnen eine ehrliche, unverbindliche Einschätzung.