Wie sich die Kosten für ein KFZ-Gutachten zusammensetzen und wer sie am Ende trägt – sachlich erklärt von Ihrem Sachverständigen in Hirschau.
Die wohl häufigste Frage, die mir gestellt wird, lautet: Was kostet ein KFZ-Gutachten eigentlich – und wer muss am Ende dafür aufkommen?
Anders als viele vermuten, rechne ich ein Schadengutachten nicht nach Arbeitsstunden ab. Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe. Grundlage ist eine Honorartabelle, die sich an der bundesweiten BVSK-Befragung orientiert. Das bedeutet: Je höher der ermittelte Schaden ausfällt, desto höher liegt auch das Honorar – nach einem nachvollziehbaren, branchenüblichen Maßstab.
Dieses Prinzip hat für Sie einen klaren Vorteil. Sie müssen nicht befürchten, dass eine aufwendige Begutachtung das Honorar in die Höhe treibt. Maßgeblich ist allein, wie groß der tatsächliche Schaden an Ihrem Fahrzeug ist.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten vollständig. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Kosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden. Für Sie entstehen in diesem Fall in der Regel keine eigenen Auslagen.
Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder den Schaden über Ihre Kaskoversicherung abwickeln. Dann tragen Sie als Auftraggeber das Honorar selbst. Deshalb kläre ich vorab immer offen, welche Konstellation bei Ihnen vorliegt.
Nicht jeder Schaden erfordert ein vollständiges Gutachten. Bei einem Bagatellschaden, üblicherweise unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro, reicht oft ein günstigerer Kostenvoranschlag aus. Das spart Zeit und Geld, ohne dass Ihnen ein Nachteil entsteht.
Bei Wert-, Oldtimer- oder Kaskogutachten gehe ich einen anderen Weg: Hier vereinbare ich vorab einen Festpreis. So wissen Sie von Anfang an genau, womit Sie rechnen. Mir ist wichtig, dass Sie vorab Klarheit über die zu erwartenden Kosten haben.
Sie sind unsicher, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist? Sprechen Sie mich gerne unverbindlich an – ich sage Ihnen vorab klar, was auf Sie zukommt.
Diese Seiten könnten Sie ebenfalls interessieren:
Die Kosten richten sich nicht nach Arbeitsstunden, sondern nach der Schadenhöhe. Grundlage ist eine Honorartabelle, die sich an der BVSK-Befragung orientiert. Je höher der Schaden, desto höher das Honorar. Bei Wert- oder Oldtimergutachten nenne ich Ihnen vorab einen Festpreis.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten vollständig. Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder den Schaden über die Kasko abwickeln, tragen Sie als Auftraggeber das Honorar. Ich kläre vorab, welche Situation bei Ihnen vorliegt.
Bei einem Bagatellschaden unterhalb von rund 750 bis 1.000 Euro reicht oft ein günstigerer Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Das ist meist die wirtschaftlichere Lösung. Gerne schaue ich mir Ihren Fall an und sage Ihnen, welcher Weg sinnvoll ist.
Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich gebe Ihnen eine ehrliche, unverbindliche Einschätzung.