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Ratgeber Gutachterkosten

Unfall – wer zahlt den Gutachter?

Wer nach einem Unfall die Kosten für das KFZ-Gutachten trägt, hängt von der Schuldfrage ab. Ich erkläre Ihnen die Regeln klar und ehrlich.

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Nach einem Unfall fragen sich viele Autofahrer zuerst, ob ein Gutachten am Ende an ihnen selbst hängenbleibt – die Antwort hängt vor allem von der Schuldfrage ab.

Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt

Wurden Sie ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt, gehören die Kosten für ein KFZ-Gutachten zu Ihrem Schaden. Diesen Schaden hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu ersetzen. Als Geschädigter haben Sie außerdem das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Wichtig ist dabei die sogenannte Bagatellgrenze: Bei sehr kleinen Schäden kann ein vollständiges Gutachten unverhältnismäßig sein, hier genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Fall darüber liegt, kläre ich vorab gemeinsam mit Ihnen, damit keine bösen Überraschungen entstehen.

Teilschuld, Eigenverschulden und Kasko

Tragen beide Beteiligte eine Mitschuld, werden die Gutachterkosten anteilig nach der festgestellten Quote aufgeteilt. Verursachen Sie den Schaden hingegen selbst, müssen Sie ein Gutachten grundsätzlich als Auftraggeber bezahlen.

Anders sieht es bei Kaskoschäden aus, etwa durch Hagel, Wildwechsel oder Diebstahl. Hier richtet sich die Kostenübernahme nach Ihren jeweiligen Kaskobedingungen. In solchen Fällen lohnt ein Blick in den Vertrag oder eine kurze Rückfrage bei Ihrer Versicherung, bevor ein Auftrag erteilt wird.

Typische Fehler bei der Kostenfrage

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, nach jedem Unfall zahle die Gegenseite das Gutachten. Das gilt nur bei unverschuldetem Schaden über der Bagatellgrenze – bei Eigenverschulden oder Kasko liegt die Sache anders.

Ein zweiter Fehler ist, sich von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter vorschreiben zu lassen. Als Geschädigter dürfen Sie unabhängig wählen. Genau deshalb kläre ich vor jeder Beauftragung offen, wer in Ihrem konkreten Fall die Kosten trägt.

Sind Sie unsicher, wer in Ihrem Fall den Gutachter zahlt? Melden Sie sich unverbindlich bei mir – ich prüfe Ihre Situation und sage Ihnen ehrlich, wie Sie weiter vorgehen.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Gutachterkosten

Wer zahlt den Gutachter beim unverschuldeten Unfall?+

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten, da sie Teil Ihres Schadens sind. Sie dürfen den Sachverständigen zudem frei und unabhängig wählen. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Was passiert bei einer Teilschuld?+

Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, werden die Gutachterkosten anteilig nach der festgestellten Haftungsquote aufgeteilt. Bei beispielsweise fünfzig Prozent Mitverschulden übernimmt die Gegenseite die Hälfte, den Rest tragen Sie selbst. Die genaue Quote ergibt sich aus dem konkreten Unfallhergang, den ich gerne mit Ihnen einordne.

Wer zahlt das Gutachten bei einem Kaskoschaden?+

Bei Schäden durch Hagel, Wildwechsel oder Diebstahl handelt es sich um Kaskofälle. Hier richtet sich die Kostenübernahme nach Ihren individuellen Kaskobedingungen. Oft trägt der Auftraggeber das Gutachten zunächst selbst. Ein Blick in den Vertrag oder eine Rückfrage bei der Versicherung schafft hier vorab Klarheit.

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