Ein Ruck, ein Knall, und hinten ist jemand drauf: Was Sie direkt nach dem Auffahrunfall tun sollten und wie Sie Ihren Schaden vollständig ersetzt bekommen.
Der Auffahrunfall ist einer der häufigsten Unfälle überhaupt, im Stadtverkehr genauso wie im Stau. Wer angefahren wurde, hat meist gute Karten, verschenkt aber oft Geld, weil Schäden am Heck unterschätzt werden.
Sichern Sie die Unfallstelle, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Wenn jemand verletzt ist, rufen Sie den Notruf. Fotografieren Sie dann die Stellung der Fahrzeuge, die Schäden und die Umgebung, bevor die Autos weggefahren werden.
Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie Namen von Zeugen. Ein Schuldanerkenntnis müssen Sie nicht unterschreiben, und Sie sollten an der Unfallstelle auch keines abgeben.
In der Regel spricht der erste Anschein gegen den Auffahrenden: Wer auffährt, hatte meist zu wenig Abstand, war unaufmerksam oder zu schnell (BGH, Urteil vom 13.12.2016, VI ZR 32/16). Für Sie als Angefahrenen heißt das, dass die Versicherung des Hintermanns Ihren Schaden in aller Regel übernehmen muss.
Ausnahmen gibt es, aber sie müssen bewiesen werden. Steht fest, dass der Vorausfahrende kurz vor dem Zusammenstoß die Spur gewechselt hat, greift dieser Anschein in der Regel nicht. Und wer ohne zwingenden Grund stark bremst, kann eine Mitschuld tragen (§ 4 Abs. 1 StVO). Gerade deshalb zählt jedes Foto und jede Spur, die direkt nach dem Unfall gesichert wurde.
Hinter dem Stoßfänger sitzen Querträger, Halter, Parksensoren und oft eine Anhängerkupplung. Bei einem Heckaufprall können sich Schäden bis in Heckblech, Kofferraumboden oder Karosseriestruktur ziehen, ohne dass man es von außen sieht.
Zwei Fälle aus meiner Praxis: Bei einem Tesla Model 3 sah der Anstoß hinten rechts nach ein paar Kratzern aus, am Ende waren es 13.117,48 Euro Reparaturkosten und 1.800 Euro Wertminderung. Bei einem Porsche Cayenne wirkte der Heckaufprall bis ins Dach, die Instandsetzung war nur auf der Richtbank möglich: 57.394,85 Euro Reparaturkosten und 4.800 Euro Wertminderung.
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Die Versicherung des Unfallgegners bietet oft an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Annehmen müssen Sie das nicht, denn dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die am Ende zahlt.
Mein Gutachten erfasst alle Positionen, die Ihnen zustehen: Reparaturkosten, Wertminderung und die Ausfalldauer für Nutzungsausfall oder Mietwagen. Die Kosten für das Gutachten trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Versicherung des Verursachers.
Hinten aufgefahren worden? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp, ich komme zur Begutachtung zu Ihnen, an die Unfallstelle oder in die Werkstatt.
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Meistens, aber nicht immer. Der erste Anschein spricht gegen den Auffahrenden. Steht fest, dass der Vordermann kurz vorher die Spur gewechselt hat, oder hat er ohne zwingenden Grund stark gebremst, kann es anders aussehen. Solche Ausnahmen muss allerdings der Auffahrende beweisen.
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst. Ein Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag. Mit einem eigenen Gutachten haben Sie eine unabhängige Grundlage für Ihre Ansprüche.
Gerade beim Auffahrunfall lohnt ein genauer Blick, weil hinter dem Stoßfänger oft mehr beschädigt ist, als man sieht. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 700 bis 1.000 Euro, ist ein Gutachten in der Regel sinnvoll. Im Zweifel schaue ich ihn mir an.
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Reparaturkosten, gegebenenfalls eine Wertminderung, Nutzungsausfall oder alternativ einen Mietwagen für die Ausfallzeit und die Kosten für das Gutachten. Welche Positionen in Ihrem Fall dazukommen, steht nach der Begutachtung in meinem Gutachten.
Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich gebe Ihnen eine ehrliche, unverbindliche Einschätzung.